Qiagen N.V.EI
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21.10. 23:32

EQS-Adhoc: QIAGEN N.V.: Abschluss einer Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss mit EQT Private Equity; vorläufige Ergebnisse für das 3. Quartal 2026 und Aussetzung des Ausblicks für 2026 (deutsch)


QIAGEN N.V.: Abschluss einer Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss mit EQT Private Equity; vorläufige Ergebnisse für das 3. Quartal 2026 und Aussetzung des Ausblicks für 2026

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EQS-Ad-hoc: QIAGEN N.V. / Schlagwort(e): Mergers und Acquisitions / Verkauf
von Unternehmensteilen/Geschäftszahlen / Quartal
QIAGEN N.V.: Abschluss einer Vereinbarung über einen
Unternehmenszusammenschluss mit EQT Private Equity; vorläufige Ergebnisse
für das 3. Quartal 2026 und Aussetzung des Ausblicks für 2026

21.10.2026 / 23:32 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung

Abschluss einer Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss mit
EQT Private Equity; vorläufige Ergebnisse für das 3. Quartal 2026 und
Aussetzung des Ausblicks für das Gesamtjahr 2026

Venlo, Niederlande, 21. Oktober 2026 - QIAGEN N.V. (NYSE: QGEN; Frankfurt
Prime Standard: QIA) hat heute mit Crown NL Bidco B.V. (dem "Bieter") eine
Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss ("BCA") geschlossen. Auf
dieser Grundlage hat der Bieter angekündigt, allen QIAGEN-Aktionären ein
freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu einem Angebotspreis von EUR
46,50 in bar je QIAGEN-Aktie zu unterbreiten.

Der Bieter ist eine Holdinggesellschaft, die mittelbar vom EQT XI-Fonds ("EQT
Private Equity") kontrolliert wird. Weitere mittelbare Beteiligungen an dem
Bieter halten die Co-Investoren Luxinva S.A., eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft der Abu Dhabi Investment Authority (ADIA), und CPP
Investment Board Europe Inc., eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des
Canada Pension Plan Investment Board (CPP Investments). EQT Private Equity
wird von mit der EQT AB mit Sitz in Stockholm, Schweden, verbundenen
Unternehmen verwaltet und kontrolliert.

Die Transaktion soll im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots des
Bieters für sämtliche ausgegebenen Stammaktien von QIAGEN zu einem
Angebotspreis von EUR 46,50 in bar je QIAGEN-Aktie (das "Übernahmeangebot")
durchgeführt werden. Auf dieser Grundlage wird QIAGEN mit einem
Unternehmenswert von rund EUR 10,8 Milliarden bewertet (rund USD 12,1
Milliarden zu aktuellen Umrechnungskursen, einschließlich einer
Nettoverschuldung von rund USD 1,1 Milliarden). Der Angebotspreis entspricht
einem Aufschlag von 40,3 % auf den unbeeinflussten Aktienkurs von QIAGEN am
8. Juli 2026, dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung von
Marktberichten über das Übernahmeinteresse von
Private-Equity-Gesellschaften, sowie einem Aufschlag von 46,9 % auf den
volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) der QIAGEN-Aktie von EUR 31,66
in dem XEXTRA-Handel während der letzten drei Monate vor dem
(einschließlich) 8. Juli 2026.

Der Transaktion ging eine umfassende Prüfung durch den Aufsichtsrat und den
Vorstand von QIAGEN voraus. Dabei bewerteten Aufsichtsrat und Vorstand die
strategischen Perspektiven von QIAGEN und führten Gespräche mit
strategischen und finanziellen Interessenten. Nach ihrer Einschätzung bietet
die Transaktion die besten Voraussetzungen für die nächste Wachstumsphase
von QIAGEN: Unter privater Eigentümerschaft gewinnt das Unternehmen größere
Flexibilität für langfristige Investitionen, während die Aktionäre einen
attraktiven und sofort realisierbaren Verkaufspreis erhalten. QIAGEN wird
weiterhin unter seinem bisherigen Namen und seiner Marke firmieren. Im
Rahmen des BCA hat sich EQT Private Equity verpflichtet, die langfristige
Entwicklung von QIAGEN zu unterstützen. Die Verpflichtungen betreffen
insbesondere das Geschäft und die wesentlichen Marken von QIAGEN, die
operative Präsenz, die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die
Regelungen für Mitarbeiter, eine vernünftige Finanzierung sowie die
Fortführung einer Kultur der Exzellenz.

Der Aufsichtsrat und der Vorstand von QIAGEN (die "QIAGEN-Gremien") haben
das BCA einstimmig beschlossen und unterstützen die Transaktion. Nach
Maßgabe der Vereinbarung und vorbehaltlich der darin festgelegten
Bedingungen werden sie den QIAGEN-Aktionären empfehlen, ihre Aktien im
Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen und auf einer außerordentlichen
Hauptversammlung (die "außerordentliche Hauptversammlung") während der
Annahmefrist den vorgeschlagenen Beschlüssen zuzustimmen. Die formelle
Empfehlung wird in einer begründeten Stellungnahme veröffentlicht, nachdem
der Bieter die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) genehmigte Angebotsunterlage veröffentlicht und die entsprechenden
US-amerikanischen Unterlagen für das Angebot eingereicht hat. Die Empfehlung
steht unter dem Vorbehalt der Bedingungen des BCA, der Prüfung der
endgültigen Angebotsunterlage und den fortbestehenden Sorgfaltspflichten der
QIAGEN-Gremien nach geltendem Recht.

Das Übernahmeangebot steht insbesondere unter den folgenden Bedingungen: dem
Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 % der ausgegebenen Aktien von
QIAGEN zuzüglich einer Aktie; der Fassung bestimmter Beschlüsse auf der
außerordentlichen Hauptversammlung, einschließlich der Genehmigung
gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen, die nach Abschluss des Übernahmeangebots
umgesetzt werden sollen und dem Bieter den vollständigen Erwerb des gesamten
Geschäfts von QIAGEN ermöglichen (die "Maßnahmen nach Abschluss des
Übernahmeangebots"); der Fassung eines gesonderten Beschlusses durch die
QIAGEN-Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen (der "Umsetzungsbeschluss");
den erforderlichen Fusionskontroll- und Investitionsrechtlichen
Genehmigungen; sowie weiteren Bedingungen, die in der Angebotsunterlage zum
Übernahmeangebot dargelegt werden.

Durch die Umsetzung der Maßnahmen nach Abschluss des Übernahmeangebots wird
der Bieter das gesamte Geschäft der Gesellschaft erwerben. QIAGEN-Aktionäre,
die das Übernahmeangebot nicht angenommen haben, erhalten eine
Barausschüttung in Höhe des Angebotspreises je Aktie abzüglich anfallender
Quellensteuern. Ihr Nettoerlös kann daher geringer ausfallen als bei einer
Annahme des Übernahmeangebots. Im Zuge der Umsetzung dieser Maßnahmen wird
die Notierung der QIAGEN-Aktien an der FSE und der NYSE beendet.

Nach Maßgabe des BCA werden die QIAGEN-Gremien den Umsetzungsbeschluss
fassen, wenn die Maßnahmen nach Abschluss des Übernahmeangebots auf der
außerordentlichen Hauptversammlung mit mindestens 80 % der abgegebenen
Stimmen beschlossen wurden. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, können die
QIAGEN-Gremien den Umsetzungsbeschluss dennoch fassen, sofern sie im
Einklang mit ihren Sorgfaltspflichten zu dem Ergebnis gelangen, dass die
Durchführung der Transaktion einschließlich der Maßnahmen nach Abschluss der
Transaktion unter Berücksichtigung der Interessen der QIAGEN-Aktionäre und
sonstiger Stakeholder im besten Interesse von QIAGEN liegt und von einer
erheblichen Mehrheit der QIAGEN-Aktionäre unterstützt wird.

Bei der Beurteilung, ob die Transaktion von einer erheblichen Mehrheit der
Aktionäre unterstützt wird und ob das Abstimmungsergebnis die tatsächliche
Aktionärsunterstützung angemessen widerspiegelt, können die QIAGEN-Gremien
insbesondere folgende Faktoren berücksichtigen: den Anteil der für die
Maßnahmen nach Abschluss der Transaktion abgegebenen Stimmen, die
Anwesenheitsquote in der außerordentlichen Hauptversammlung sowie das
Verhältnis der Ja-Stimmen langfristig orientierter Aktionäre zu den Stimmen
von Aktionären, die ihre Aktien erst nach Ankündigung der Transaktion
erworben haben, um deren Vollzug zu erschweren oder situative
Hedgefonds-Strategien zu verfolgen.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird für Mitte 2027 erwartet. Erfolgt der
Vollzug nicht innerhalb von zehn Monaten nach Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, weil erforderliche behördliche Genehmigungen noch ausstehen,
kann QIAGEN nach Maßgabe des BCA beschließen, eine Zwischendividende von bis
zu USD 0,47 je Aktie auszuschütten. Eine solche Zwischendividende wird nicht
auf den Angebotspreis angerechnet.

Vorläufige Ergebnisse von QIAGEN für das dritte Quartal 2026 und Aussetzung
des Ausblicks für das Geschäftsjahr 2026

QIAGEN hat heute vorläufige Finanzergebnisse für das dritte Quartal 2026
veröffentlicht. Der Nettoumsatz belief sich sowohl zu tatsächlichen als auch
zu konstanten Wechselkursen (CER) auf USD 548 Millionen. Das bereinigte
verwässerte Ergebnis je Aktie (EPS) lag sowohl zu tatsächlichen als auch zu
konstanten Wechselkursen bei USD 0,65.

Aufgrund der angekündigten Transaktion mit EQT Private Equity hat QIAGEN den
Ausblick für das Gesamtjahr 2026 bis auf Weiteres ausgesetzt.

QIAGEN N.V.

Hulsterweg 82

5912 PL Venlo

Niederlande

Ad-hoc

ISIN: NL0015001WM6

Frankfurter Wertpapierbörse, regulierter Markt (Prime Standard)

Ansprechpartner QIAGEN N.V.

Unternehmenskommunikation

John Gilardi, Tel.: +49 2103 29 11711; pr@qiagen.com

Wichtiger Hinweis

Zukunftsgerichtete Aussagen

Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können als
zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne von Section 27A des U.S. Securities Act
of 1933 in seiner jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") und Section
21E des U.S. Securities Exchange Act of 1934 in seiner jeweils geltenden
Fassung angesehen werden. Diese Aussagen sind an der Verwendung
zukunftsgerichteter Begriffe wie "glauben", "hoffen", "planen",
"beabsichtigen", "anstreben", "können", "werden", "könnten", "sollten",
"würden", "erwarten", "rechnen mit", "schätzen", "fortsetzen", "zum Ziel
haben" oder ähnlicher Begriffe erkennbar. Soweit sich hierin enthaltene
Aussagen auf die Produkte der QIAGEN N.V. ("QIAGEN"), den Zeitplan für
Markteinführung und Entwicklung, Vermarktungs- und/oder behördliche
Zulassungen, den finanziellen und operativen Ausblick, Wachstum und
Expansion, Akquisitionen, Kooperationen, Märkte, die Strategie oder die
Geschäftsergebnisse beziehen, einschließlich insbesondere der erwarteten
Umsatzerlöse, der Umsatzerlöse mit bestimmten Produkten, der Umsatzerlöse in
bestimmten Regionen, der bereinigten Umsatzerlöse, der Steigerung der
bereinigten operativen Ergebnismarge, der Ausschüttungen an die Aktionäre,
steigender Dividendenzahlungen, des Produktportfoliomanagements, von
Produkteinführungen (einschließlich der erwarteten Einführung von QIAGENs
Sequenzierungslösungen, Testplattformen, Panels und Systeme), der Nutzung
von KI-Technologie, der Verbesserung der operativen und finanziellen
Hebelwirkung, von Wechselkursbewegungen gegenüber dem US-Dollar, der Pläne
für Investitionen in QIAGENs Portfolio und der Verpflichtungen zum
Aktienrückkauf, QIAGENs Erwartungen in Bezug auf QIAGENs bereinigten
Steuersatz, die Fälligkeit und Rückzahlung von Verbindlichkeiten, QIAGENs
Fähigkeit, das bereinigte Ergebnis je Aktie stärker als den Umsatz zu
steigern, sowie die Fähigkeit, die betriebliche Effizienz zu verbessern und
eine disziplinierte Kapitalallokation beizubehalten, und diese Aussagen
zukunftsgerichtet sind, beruhen solche Aussagen auf gegenwärtigen
Erwartungen und Annahmen, die mit einer Reihe von Unsicherheiten und Risiken
verbunden sind. Hierzu gehören unter anderem Risiken im Zusammenhang mit der
Abhängigkeit von der Entwicklung und dem Erfolg neuer Produkte; der
Steuerung von Wachstum und der Expansion der Geschäftstätigkeit
(einschließlich der Auswirkungen von Währungsschwankungen, Zöllen,
Steuergesetzen, behördlichen Verfahren und Abhängigkeiten in der
Lieferkette); Schwankungen der Geschäftsergebnisse; der Integration
erworbener Unternehmen; Veränderungen in den Beziehungen zu Kunden,
Lieferanten und strategischen Partnern; dem Wettbewerb; schnellen oder
unerwarteten technologischen Veränderungen; Schwankungen der Nachfrage nach
den Produkten von QIAGEN (einschließlich Schwankungen aufgrund der
allgemeinen wirtschaftlichen Lage, des Umfangs und des Zeitpunkts der
Finanzierung und der Budgets der Kunden sowie sonstiger Faktoren,
einschließlich Verzögerungen oder Begrenzungen bei der Höhe von
Erstattungsgenehmigungen oder öffentlichen Gesundheitsmitteln); der
Fähigkeit von QIAGEN, behördliche Produktzulassungen zu erlangen und
aufrechtzuerhalten; Schwierigkeiten bei der erfolgreichen Anpassung der
Produkte von QIAGEN an integrierte Lösungen und bei der Herstellung solcher
Produkte; der Fähigkeit von QIAGEN, neue Produkte zu identifizieren und zu
entwickeln sowie QIAGENs Produkte von Wettbewerbsprodukten abzugrenzen und
vor diesen zu schützen; der Marktakzeptanz neuer Produkte und der
Integration erworbener Technologien und Unternehmen; Maßnahmen von
Regierungen, globalen oder regionalen wirtschaftlichen Entwicklungen,
einschließlich Inflation und sich ändernder Zinssätze, witterungs- oder
transportbedingten Verzögerungen, Naturkatastrophen, Verletzungen der
Cybersicherheit, politischen Krisen oder Krisen der öffentlichen Gesundheit
und deren Auswirkungen auf die Nachfrage nach den Produkten von QIAGEN und
andere Bereiche des Geschäfts von QIAGEN oder sonstigen Fällen höherer
Gewalt; Prozessrisiken, einschließlich Patentstreitigkeiten und
Produkthaftung; den Schuldendienstverpflichtungen; der Volatilität des
Börsenkurses der QIAGEN-Aktien; der Möglichkeit, dass die erwarteten
Vorteile im Zusammenhang mit kürzlich erfolgten oder anstehenden
Akquisitionen nicht wie erwartet eintreten; sowie den sonstigen Faktoren,
die unter der Überschrift "Risk Factors" im jüngsten Jahresbericht von
QIAGEN auf Form 20-F erörtert werden. Für weitere Informationen wird auf die
Einreichungen von QIAGEN bei der U.S. Securities and Exchange Commission
(die "SEC") verwiesen.

Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung umfassen auch Aussagen
in Bezug auf das Übernahmeangebot. Zu den weiteren wesentlichen Faktoren,
die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den
in solchen zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen, gehören Risiken
und Unsicherheiten in Bezug auf: den nicht rechtzeitigen Vollzug oder das
vollständige Ausbleiben des Vollzugs der geplanten Transaktion;
Unsicherheiten hinsichtlich der Anzahl der QIAGEN-Aktien, die im Rahmen des
Übernahmeangebots angedient werden; die Möglichkeit, dass konkurrierende
Angebote abgegeben werden; die Möglichkeit, dass die Bedingungen des
Übernahmeangebots nicht eintreten und auf sie auch nicht verzichtet wird;
den Eintritt eines Ereignisses, einer Änderung oder eines sonstigen
Umstands, der zur Beendigung des Business Combination Agreement führen
könnte; die Umsetzung der Post-Closing-Maßnahmen und die Umsetzung der im
Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot vorgesehenen
Finanzierungsvereinbarungen; den Erhalt etwaiger im Zusammenhang mit dem
Übernahmeangebot bei der SEC beantragter Ausnahmegenehmigungen (Exemptive
Relief) oder sonstiger Erleichterungen sowie etwaige damit verbundene
Auflagen; den nicht rechtzeitigen Erhalt oder das Ausbleiben der für die
Transaktion erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder deren Erteilung
nur unter Auflagen; Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebs von QIAGEN vor
Vollzug der Transaktion aufgrund transaktionsbedingter Unsicherheit oder
sonstiger Faktoren, welche die Aufrechterhaltung der Beziehungen zu
Arbeitnehmern, Kunden, Lizenznehmern, sonstigen Geschäftspartnern oder
staatlichen Stellen erschweren; Schwierigkeiten bei der Bindung von
Mitarbeitern in Schlüsselpositionen; sowie den Ausgang etwaiger
Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion. Die in
dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum
Datum dieser Mitteilung. Weder die Bieterin noch EQT Private Equity noch
QIAGEN übernehmen eine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich
zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse
oder aus sonstigen Gründen, soweit dies nicht nach anwendbarem Recht
erforderlich ist.

Zusätzliche Informationen und Bezugsquellen

Das in dieser Mitteilung genannte Übernahmeangebot hat noch nicht begonnen.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Verkauf von QIAGEN-Aktien oder sonstigen Wertpapieren dar; sie ersetzt auch
nicht die Unterlagen zum Übernahmeangebot, die die Bieterin bei der SEC
einreichen oder in Deutschland veröffentlichen wird. Die Bestimmungen und
Bedingungen des Übernahmeangebots werden in der von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestatteten Angebotsunterlage und
den zugehörigen, von der Bieterin erstellten Angebotsmaterialien
veröffentlicht, und das Angebot zum Erwerb von Stammaktien von QIAGEN
erfolgt ausschließlich auf deren Grundlage. Sobald die erforderliche
Gestattung der BaFin vorliegt, werden die Angebotsunterlage und die
zugehörigen Angebotsmaterialien in Deutschland veröffentlicht und zum
Zeitpunkt des Beginns des Übernahmeangebots zudem im Rahmen eines Tender
Offer Statement auf Schedule TO bei der SEC eingereicht. QIAGEN
beabsichtigt, in Bezug auf das Übernahmeangebot ein
Solicitation/Recommendation Statement auf Schedule 14D-9 bei der SEC
einzureichen. Darüber hinaus wird QIAGEN ein Dokument veröffentlichen, das
die begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes ("WpÜG") und die Stellungnahme gemäß Artikel 18 und Anhang
G der niederländischen Verordnung über öffentliche Angebote (Besluit
openbare biedingen Wft) zusammenfasst. Die Angebotsunterlage für das
Übernahmeangebot (in deutscher und englischer Sprache) mit den detaillierten
Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weiteren
Informationen hierzu wird unter anderem im Internet unter www.eqt-offer.com
veröffentlicht.

Die Annahme des Übernahmeangebots durch Aktionäre mit Wohnsitz außerhalb
Deutschlands und außerhalb der Vereinigten Staaten kann weiteren rechtlichen
Anforderungen und/oder Beschränkungen unterliegen. Im Hinblick auf die
Annahme des Übernahmeangebots außerhalb Deutschlands und außerhalb der
Vereinigten Staaten wird keine Verantwortung für die Einhaltung der in der
jeweiligen Rechtsordnung anwendbaren rechtlichen Anforderungen übernommen.

DIE UNTERLAGEN ZUM ÜBERNAHMEANGEBOT (EINSCHLIESSLICH EINES ERWERBSANGEBOTS
(OFFER TO PURCHASE), EINES ZUGEHÖRIGEN ANNAHMESCHREIBENS (LETTER OF
TRANSMITTAL) UND BESTIMMTER WEITERER DOKUMENTE ZUM ÜBERNAHMEANGEBOT) UND DAS
SOLICITATION/RECOMMENDATION STATEMENT AUF SCHEDULE 14D-9 IN IHRER JEWEILS
GELTENDEN FASSUNG SOWIE DIE BEGRÜNDETE STELLUNGNAHME VON QIAGEN GEMÄSS § 27
WPÜG UND DIE STELLUNGNAHME GEMÄSS ARTIKEL 18 UND ANHANG G DER
NIEDERLÄNDISCHEN VERORDNUNG ÜBER ÖFFENTLICHE ANGEBOTE (Besluit openbare
biedingen Wft) WERDEN WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN. INVESTOREN UND
AKTIONÄREN VON QIAGEN WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIESE DOKUMENTE SORGFÄLTIG ZU
LESEN, SOBALD SIE VERFÜGBAR SIND, DA DIESE DOKUMENTE UND NICHT DAS
VORLIEGENDE DOKUMENT FÜR DIE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DES
ÜBERNAHMEANGEBOTS MASSGEBLICH SIND UND DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN
ENTHALTEN WERDEN, DIE DIESE PERSONEN VOR EINER ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE
ANDIENUNG IHRER STAMMAKTIEN BERÜCKSICHTIGEN SOLLTEN.

Die Unterlagen zum Übernahmeangebot, einschließlich des Erwerbsangebots
(Offer to Purchase) und des zugehörigen Annahmeschreibens (Letter of
Transmittal) und bestimmter weiterer Dokumente zum Übernahmeangebot, sowie
das Solicitation/Recommendation Statement auf Schedule 14D-9 (sobald
verfügbar) und sonstige von der Bieterin oder QIAGEN bei der SEC
eingereichte Dokumente werden kostenlos auf der Internetseite der SEC unter
www.sec.gov oder auf der Internetseite der Bieterin unter www.eqt-offer.com
erhältlich sein. Darüber hinaus werden das Tender Offer Statement der
Bieterin und sonstige Dokumente, die sie bei der SEC einreichen wird, unter
www.eqt-offer.com abrufbar sein. Ferner werden Exemplare der
Angebotsunterlage kostenlos über die in der Angebotsunterlage zu benennende
Informationsstelle (Information Agent) erhältlich sein.

Anwendbares Recht

Das Übernahmeangebot wird nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland,
insbesondere dem WpÜG, bestimmten anwendbaren Vorschriften des Rechts der
Niederlande sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des Wertpapierrechts
der Vereinigten Staaten von Amerika abgegeben und durchgeführt. Jeder
Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt,
unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist
in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.

Erwerb von Aktien außerhalb des Übernahmeangebots

Sowohl EQT Private Equity als auch die Bieterin behalten sich jeweils vor,
im Rahmen des anwendbaren Rechts und vorbehaltlich einer Ausnahmegenehmigung
(Exemptive Relief) der SEC außerhalb des Übernahmeangebots unmittelbar oder
mittelbar Aktien von QIAGEN über die Börse oder außerbörslich zu erwerben.
Etwaige solche Erwerbe oder Vereinbarungen erfolgen außerhalb der
Vereinigten Staaten unter Einhaltung des anwendbaren Rechts und
vorbehaltlich einer Ausnahmegenehmigung (Exemptive Relief) der SEC. Soweit
solche Erwerbe erfolgen, werden Informationen hierüber, einschließlich der
Anzahl der erworbenen Aktien von QIAGEN und des dafür gezahlten Preises,
unverzüglich veröffentlicht, sofern und soweit dies nach den anwendbaren
gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist.

Informationen in Bezug auf EQT XI

Die hierin enthaltenen Informationen in Bezug auf den Fonds EQT XI ("EQT XI")
stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar und dürfen nicht im
Zusammenhang mit einem Angebot oder einer Aufforderung von EQT XI verwendet
oder als Grundlage herangezogen werden. Ein Angebot oder eine Aufforderung
in Bezug auf EQT XI erfolgt ausschließlich mittels eines vertraulichen
Private Placement Memorandum und zugehöriger Dokumente, die qualifizierten
Anlegern im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften
vertraulich zur Verfügung gestellt werden. Hierin genannte Wertpapiere von
EQT XI wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert und
dürfen ohne eine Registrierung nach diesem Gesetz oder eine anwendbare
Ausnahme hiervon weder angeboten noch verkauft werden. Ein Angebot von
Wertpapieren von EQT XI in den Vereinigten Staaten müsste mittels eines
Angebotsdokuments erfolgen, das beim Emittenten oder dessen Beauftragten
erhältlich wäre und detaillierte Informationen über den Emittenten der
Wertpapiere und dessen Geschäftsleitung sowie Finanzinformationen enthielte.
Wertpapiere von EQT XI dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung
oder eine Ausnahme von der Registrierungspflicht weder angeboten noch
verkauft werden.

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: QIAGEN N.V.
Hulsterweg 82
5912 PL Venlo
Niederlande
Telefon: +31 7735566 - 00
Fax: +31 77 35566-58
E-Mail: qiagen@qiagen.com
Internet: www.qiagen.com
ISIN: NL0015002SN0
WKN: A41HBE
Indizes: DAX, TecDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
Tradegate BSX; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg,
Hannover, München, Stuttgart; London, Chicago, NYSE,
SIX
LEI Code: 54930036WK3GMCN17Z57
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2419980 21.10.2026 CET/CEST

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