15.07. 05:41

Bahn, Ganztag, Solarstrom - was sich im August ändert


BERLIN (dpa-AFX) - Der neue Monat bringt auf der Schiene und auf einer wichtigen Verkehrsachse im Süden Neuerungen. Was sich sonst noch ändert.

Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt wieder

Wer eine neue Photovoltaikanlage anschafft, erhält eine etwas geringere Vergütung: Die sogenannte Einspeisevergütung - also der Betrag, den man für ins Netz eingespeisten Solarstrom erhält - wird halbjährlich um ein Prozent gesenkt. Die nächste Kürzung erfolgt zum 1. August. Für bestehende Photovoltaikanlagen ändert sich nichts: Für diese Anlagen bleibt die Einspeisevergütung 20 Jahre lang unverändert.

Freifahrten und Punkte: Die Bahn ändert ihr Bonusprogramm

Die Deutsche Bahn stellt ihr Bonus-Programm um - wie viele Punkte künftig für eine Freifahrt im Inland nötig sind, hängt dann von Strecke, Buchungszeitpunkt und Nachfrage ab. Für eine einfache Freifahrt innerhalb Deutschlands sind derzeit noch 1.000 BahnBonus-Punkte in der 2. Klasse und 1.500 Punkte in der 1. Klasse nötig. Ab August ist eine Fahrt bereits ab 750 beziehungsweise 1.250 Punkten möglich.

Der bundeseigene Konzern ließ in seiner Online-Info aber bislang offen, wie viele Punkte maximal für eine Freifahrt fällig werden können. Eine Freifahrt Flex 2. Klasse, bei der man sich den genauen Zug auf der gebuchten Strecke noch spontan aussuchen kann, kostet über das Prämienprogramm künftig 2.500 Punkte, also 500 Punkte mehr als bisher.

Ost-West-Verkehrsachse A3 ausgebaut - Freigabe

Sechs Jahre lang wurde an dem sechsstreifigen Ausbau gearbeitet - passend zur Hauptreisezeit soll ein 76 Kilometer langes Teilstück der wichtigen Ost-West-Verbindung A3 am 3. August freigegeben werden. Der Verkehr zwischen den Autobahnkreuzen Biebelried und Fürth/Erlangen in Nordbayern soll dann besser fließen.

Recht auf Ganztagsbetreuung

Wenn Kinder vom Kindergarten in die Grundschule kommen, kann das für Eltern zu Engpässen in der Kinderbetreuung führen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen zunächst alle Erstklässlerinnen und Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulen haben. Dieser Anspruch wird in den kommenden Jahren um je eine Klassenstufe pro Jahr ausgeweitet. Eltern müssen das ab dem 1. August in Kraft tretende Angebot nicht nutzen.

Neues Schuljahr beginnt

Die Kinder und Jugendlichen in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland starten das neue Schuljahr 2026/27, und zwar am 10. August. In diesem Jahr gibt es in Deutschland sieben verschiedene Termine für Sommerferien und Schulstart. Als letzte Bundesländer legen Baden-Württemberg und Bayern wieder mit der Schule los, und zwar in der dritten Septemberwoche./vrb/DP/zb