ROUNDUP 2: EU-Kommission verlangt Auskunft von US-Tech-Riesen zu Betrug
(neu: Beispiele für Betrugsfälle)
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die Europäische Kommission verlangt von Apple
Alle vier Plattformen sollen nun erläutern, wie sie verhindern, dass Nutzerinnen und Nutzer etwa durch fälschliche Angebote finanzielle Schäden erleiden. Bei Apple und Google dürften dabei besonders die Vertriebsplattformen App Store beziehungsweise Google Play im Fokus stehen. Auf solchen Online-Marktplätzen könnten Betrüger die Möglichkeit haben, gefälschte Bank- oder Investments-Apps anzubieten, wie die Kommission mitteilte.
Microsoft betreibt auf der Plattform und Suchmaschine Bing auch einen Online-Marktplatz. Hier könne es etwa um Links oder Anzeigen gehen, die zu betrügerischen Internetseiten führten, hieß es. Neben den drei US-Riesen nimmt die EU-Kommission auch Booking.com mit Sitz in den Niederlanden ins Visier. Auf der Seite können Nutzer Hotelzimmer, Ferienwohnungen, aber auch Mietwagen oder Flüge buchen.
Geldstrafen möglich
Bis wann die Plattformen die geforderten Informationen liefern müssen, teilte die Kommission nicht mit. In der Regel gibt die Brüsseler Behörde dafür aber einige Wochen Zeit. Auf Grundlage der Antworten werde man die nächsten Schritte festlegen, hieß es. Wenn die Unternehmen falsche, unvollständige oder irreführende Informationen bereitstellen oder sich weigern, die Fragen zu beantworten, könnte die EU-Kommission Geldstrafen verhängen.
In einem nächsten Schritt könnte die Kommission ein Verfahren gegen die Unternehmen eröffnen. Dann will die Behörde auch mehr Details zu dem Vorgang mitteilen. Gegen die chinesischen Online-Marktplätze Temu und AliExpress laufen bereits entsprechende Verfahren.
Gesetz reguliert große Online-Plattformen
Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Nutzern wird es wiederum leichter gemacht, solche Inhalte zu melden. Grundsätzlich müssen große Dienste mehr Regeln befolgen als kleine.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Plattformen die Identität ihrer Verkäufer kennen und nachverfolgen können. Dafür sollen sie die entsprechenden Nachweise verlangen und speichern, um die Informationen im Betrugsfall an die Betroffenen weitergeben zu können.
Das Gesetz hatte in der Vergangenheit auch zu Problemen in der Beziehung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten geführt. Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump kritisierte in der Vergangenheit immer wieder europäische Digitalgesetze wie das DSA als wettbewerbsfeindlich./tre/DP/stw