EQS-Adhoc: aap Implantate AG: Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht aus genehmigtem Kapital und beabsichtigte Sachkapitalerhöhung (deutsch)
aap Implantate AG: Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht aus genehmigtem Kapital und beabsichtigte Sachkapitalerhöhung
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Kapitalerhöhung
aap Implantate AG: Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht aus genehmigtem Kapital
und beabsichtigte Sachkapitalerhöhung
02.11.2026 / 15:10 CET/CEST
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aap Implantate AG: Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht aus genehmigtem Kapital
und beabsichtigte Sachkapitalerhöhung
Berlin, 2. November 2026 - Der Vorstand der aap Implantate AG ("aap" oder
"Gesellschaft")
hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen mit Bezugs- und Überbezugsrechten der Aktionäre der Gesellschaft
aus dem Genehmigten Kapital 2024/I beschlossen. Das Grundkapital der aap
soll in diesem Zuge von derzeit EUR 14.716.976,00 um bis zu EUR 1.486.563,00
durch Ausgabe von bis zu 1.486.563 neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien auf bis zu EUR 16.203.539,00 erhöht werden. Die neuen Aktien
sollen den Aktionären der Gesellschaft in einem Bezugsverhältnis von 9,9 zu
1 zu einem Bezugspreis von EUR 1,35 je neuer Aktie angeboten werden. Die
neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2026 gewinnberechtigt. Das Bezugsrecht
für Spitzenbeträge wird ausgeschlossen.
Der Emissionserlös aus der Transaktion soll zur Stärkung der
Liquiditätsbasis von aap verwendet werden.
Die neuen Aktien werden den Aktionären der aap im Wege eines mittelbaren
Bezugsrechts im Rahmen einer Bezugsfrist zum Bezug angeboten. Die
Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 6. November 2026 (0:00 Uhr MEZ) und
endet voraussichtlich am 20. November 2026 (24:00 Uhr MEZ). Ein
Bezugsrechtshandel wird nicht organisiert, und nicht ausgeübte Bezugsrechte
verfallen wertlos. Alle Aktionäre der Gesellschaft haben zudem die Option,
sich über die Ausübung ihrer Bezugsrechte hinaus an der Kapitalerhöhung im
Rahmen eines Überbezugs zu beteiligen. Diese Überbezugsrechte sind ebenfalls
innerhalb der Bezugsfrist auszuüben. Neue Aktien, die im Rahmen des
Bezugsangebots nicht gezeichnet werden, sollen Investoren im Wege einer
Privatplatzierung zu einem Preis, der mindestens dem Bezugspreis je neuer
Aktie entspricht, zum Erwerb angeboten werden.
Zur weiteren Stärkung der Eigenkapitalbasis beabsichtigt der Vorstand der
Gesellschaft ferner, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, unter weiterer
teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024/I oder des Genehmigten
Kapitals 2026/I, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre gegen Sacheinlagen um bis zu EUR 1.350.000,00 zu
erhöhen (ca. 9 % des derzeit bestehenden Grundkapitals). Gegenstand der
Sacheinlage sollen der Gesellschaft gewährte Aktionärsdarlehen im Nennbetrag
von EUR 1.700.000,00 sein, die gegen Gewährung von weiteren bis zu
1.350.000,00 neuen Aktien in die Gesellschaft im Wege eines Debt-to-Equity
Swaps eingebracht werden sollen. Die Durchführung der Kapitalerhöhung gegen
Sacheinlagen bedarf einer Sacheinlagenprüfung durch einen gerichtlich
bestellten Sacheinlageprüfer.
Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen dient der Stärkung der Bilanzstruktur
von aap durch Erhöhung des Eigenkapitals bei gleichzeitigem Wegfall der
Darlehensverpflichtungen und führt zu einer Reduzierung der mit den
Aktionärsdarlehen verbundenen Zinslast der Gesellschaft.
Kontakt:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
aap Implantate AG; R. Di Girolamo; Vorsitzender des Vorstands / CEO;
Lorenzweg 5; D-12099 Berlin
Tel.: +49/30/750 19 - 170; Fax: +49/30/750 19 - 290; r.digirolamo@aap.de
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Unternehmen: aap Implantate AG
Lorenzweg 5
12099 Berlin
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Fax: +49 (0) 30 75 019-111
E-Mail: info@aap.de
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